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WELLFARMING Schwein

Tierwohl in der Schweinehaltung

WELLFARMING-Schweine erhalten mindestens 40 % mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Standard. Außerdem bekommen die Schweine durch einen Offenfrontstall oder durch einen Auslauf einen Außenklimareiz und Tageslicht. Stroh und weiteres organisches und rohfaserreiches Beschäftigungsmaterial wie beispielsweise Holz, Sisal oder Naturkautschuk stehen den Schweinen permanent zur Verfügung.

Die Fütterung erfolgt gemäß den Vorgaben der Haltungsform 3. Über die QS-Zertifizierung der Betriebe wird zusätzlich ein Tiergesundheitsmonitoring durchgeführt. Das beinhaltet ein Antibiotikamonitoring sowie die Erfassung von tiergesundheitsrelevanten Befunddaten am Schlachthof. Diese Daten werden dann dem Landwirt als Hilfestellung zur Verfügung gestellt. 

Kriterienübersicht

Die Schweine werden grundsätzlich in Stallhaltung mit Außenklimareiz gehalten. Es gibt zwei Möglichkeiten, um diese Voraussetzung zu erfüllen:

  • Tiere mit Zugang zu Außenflächen: Stallhaltung mit ständigem Zugang zu Außenflächen 
  • Tiere ohne Zugang zu Außenfläche: Offenfrontstall* 

* Ein Offenfrontstall muss entweder auf einer Längsseite des Stalles (mind. 60 % der Wandhöhe) oder auf beiden Längsseiten auf gesamter Länge (mind. 30 % der Wandhöhe) geöffnet sein. Zudem sind 10 % Abweichungstoleranz des berechneten Anteils der Öffnungsfläche möglich. Als offen gelten Windschutznetze oder Rollwände aus Planen (Courtains), bewegliche Schlitzwände (Spaceboards), durch mobile Elemente entstehende Öffnungen sowie andere bauliche Gegebenheiten, die auf einem Betrieb im Einzelfall gesondert zu prüfen sind. Die Öffnungen können witterungsbedingt vorübergehend geschlossen werden. Die Schließungen sind mit Zeiten und Dauer des Verschlusses in allen Fällen mit Angaben des Grundes zu dokumentieren und auf Verlangen vorzulegen.  

Der Bewegungs- und/oder Liegebereich und/oder die Buchten sollen direkt an die offene Seite grenzen. Die Lüftung des Stalls muss als Schwerkraftlüftung konzipiert sein.  

Die Tiere erhalten mindestens 40 % mehr Platz als nach den Kriterien der Tierschutz-Nutztierverordnung (TierSchNutztV). 

  • über 30 – 50 kg:        0,70 m2/Tier
  • über 50 – 110 kg:     1,05 m2/Tier
  • über 110 kg:              1,4 m2/Tier

Das Beschäftigungsmaterial muss dauerhaft zur Verfügung stehen sowie organisch und rohfaserreich sein. Zusätzlich ist Stroh oder vergleichbares Material als Einstreu oder als Raufutter zu nutzen. 

Es werden während der Mastphase Futtermittel ohne Gentechnik eingesetzt.

Das Tiergesundheitsmonitoring erfolgt über die QS-Zertifizierung der Betriebe.

Darunter werden unter anderem die Befunddaten am Schlachthof erfasst und ein Antibiotikamonitroing durchgeführt. Diese Daten werden dem Landwirt als Hilfestellung  zur Verfügung gestellt und können, in Zusammenarbeit mit dem Hoftierarzt, als Basis für weitere Managemententscheidungen dienen.