Tierwohl in der Rinderhaltung
WELLFARMING bedeutet in der Rindermast und der Milchviehhaltung 40-60 % mehr Platz für die Tiere. Dazu zählt auch, dass eine Anbindehaltung mit WELLFARMING nicht vereinbar ist und die Tiere mindestens in einem Laufstall mit Außenklimareiz gehalten werden müssen. Dieser kann entweder über einen Laufstall mit Laufhof oder Weidezugang (mindestens 120 Tage à 6 Stunden) oder durch einen Offenfrontstall erfolgen. Außerdem sorgt eine Scheuer-Kratz-Bürste für ein positives Wohlbefinden bei den Rindern.
Die Fütterung der Rinder und Milchkühe erfolgt nach den Vorgaben der Haltungsform 3. Zudem wird über die QS-Zertifizierung der Betriebe zusätzlich ein Tiergesundheitsmonitoring durchgeführt. Das beinhaltet ein Antibiotikamonitoring sowie die Erfassung von tiergesundheitsrelevanten Befunddaten am Schlachthof. Diese Daten werden dann dem Landwirt als Hilfestellung zur Verfügung gestellt.
Kriterienübersicht Rindermast (Färse, Jungbulle, Ochse)
Anbindehaltung ist grundsätzlich nicht möglich. Ziel ist eine Haltung mit Außenklimareiz. Das kann durch folgende Möglichkeiten erfüllt werden:
- Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbaren Laufhof (≥ 3 m2/Tier im Laufhof)
- Laufstall mit Weidegang (≥ 120 Tage/6h)
- Offenfrontlaufstall*
* Ein Offenfrontstall muss entweder auf einer Längsseite des Stalles (mind. 60 % der Wandhöhe) oder auf beiden Längsseiten auf gesamter Länge (mind. 30 % der Wandhöhe) dauerhaft offen/ geöffnet sein. Zudem sind 10 % Abweichungstoleranz des berechneten Anteils der Öffnungsfläche möglich. Ein Betriebsplan, auf dem die berechnete offene Fläche ausgewiesen ist, muss im Audit vorliegen.
Ein Verschluss darf zeitweise erfolgen (Außenfläche und Offenfrontstall), wenn Witterungsverhältnisse die Tiergesundheit beeinträchtigen könnten. Hierfür können Windbrechnetze oder Rollwände aus Planen (Curtains) sowie bewegliche Schlitzwände (Spaceboards) genutzt werden. Die Zeiten und Dauer des Verschlusses sind in allen Fällen mit Angabe des Grundes zu dokumentieren.
Der Bewegungs- und/oder Liegebereich und/oder die Buchten sollen direkt an die offene Seite grenzen. Die Lüftung des Stalls muss als Schwerkraftlüftung konzipiert sein.
Bei der Haltung im Laufstall wird der Platz nach folgenden Gewichtsklassen eingeteilt:
- bis 150 kg 1,5 m2/Tier
- über 150 – 220 kg 2,0 m2/Tier
- über 220 – 400 kg 3,0 m2/Tier
- über 400 kg 4,0 m2/Tier
Die Enthornung darf nur bei unter 6 Wochen alten Kälbern mit Schmerzlinderung erfolgen.
Im Laufstall/ Offenfrontstall müssen alle Tiere Zugang zu einer Scheuer-Kratz-Bürste haben.
Es werden während der Mastphase, mindestens aber 6 Monate vor der Schlachtung, Futtermittel ohne Gentechnik eingesetzt.
Das Tiergesundheitsmonitoring erfolgt über die QS-Zertifizierung der Betriebe.
Darunter werden unter anderem die Befunddaten am Schlachthof erfasst und ein Antibiotikamonitroing durchgeführt. Diese Daten werden dem Landwirt als Hilfestellung zur Verfügung gestellt und können, in Zusammenarbeit mit dem Hoftierarzt, als Basis für weitere Managemententscheidungen dienen.
Der Tierhalter muss über eine aktuelle Lieferberechtigung nach QS Qualität und Sicherheit mbH (Haltungsform 1) und zusätzlich über eine Zertifizierung der ITW Initiative Tierwohl (Haltungsform 2) verfügen.
Kriterienübersicht Milchviehhaltung
Anbindehaltung ist grundsätzlich nicht möglich. Ziel ist eine Haltung mit Außenklimareiz. Das kann durch folgende Möglichkeiten erfüllt werden:
- Laufstallhaltung mit ganzjährig nutzbaren Laufhof (≥ 3 m2/Tier im Laufhof)
- Laufstall mit Weidegang (≥ 120 Tage/6h)
- Offenfrontlaufstall*
* In einem Offenfrontstall müssen 25 % der Außenhülle geöffnet sein. Als Außenbegrenzung zählen die Stallaußenwände. Das Stalldach wird nicht in die Berechnung mit einbezogen. Diese Öffnungen dürfen nur für einen Zeitraum, der sich auf besondere Witterungsverhältnisse beschränkt, geschlossen sein (u. U. auch zum Zeitpunkt des Audits). Zulässige Öffnungen sind neben Curtains oder Windschutznetzen auch sogenannte Spaceboards, Hubfenster oder ähnliches. Die Öffnungen müssen schnell und unkompliziert zu öffnen und zu schließen sein, so dass stets ein reibungsloser Ablauf im Alltag gewährleistet ist.
Die Definition richtet sich nach dem QMilch-Programm QM++.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Laufstallhaltung mit Liegeboxen: Tier-Liegeplatzverhältnis: 1:1
- Laufstall ohne Liegeboxen ab 350 kg LGW:
- ≥ 5 m2/ Tier als Liege- und Lauffläche
oder - ≥ 1000 m2 Weidefläche/ Tier
- ≥ 5 m2/ Tier als Liege- und Lauffläche
Die Enthornung darf nur bei unter 6 Wochen alten Kälbern mit Schmerzlinderung erfolgen.
Im Laufstall müssen alle Rinder Zugang zu einer Scheuer-Kratz-Bürste haben.
Es werden mindestens 6 Monate vor der Schlachtung Futtermittel ohne Gentechnik eingesetzt.
Das Tiergesundheitsmonitoring erfolgt über die QS-Zertifizierung der Betriebe.
Darunter werden unter anderem die Befunddaten am Schlachthof erfasst und ein Antibiotikamonitroing durchgeführt. Diese Daten werden dem Landwirt als Hilfestellung zur Verfügung gestellt und können, in Zusammenarbeit mit dem Hoftierarzt, als Basis für weitere Managemententscheidungen dienen.
Der Tierhalter muss über eine aktuelle Lieferberechtigung nach QS Qualität und Sicherheit mbH (Haltungsform 1) oder über eine gleichrangige Lieferberechtigung verfügen (z. B. QM-Milch-Standard). Zusätzlich muss der Tierhalter über eine Zertifizierung der ITW Initiative Tierwohl (Haltungsform 2) oder über eine als gleichrangig anerkannte Lieferberechtigung (z.B. das Zusatzmodul des QM-Milch-Standards QM+ oder DLG Bronze) verfügen. Weitere anerkannte Siegel können über die Haltungsform-Website, Bereich Milchviehhaltung, abgerufen werden.